Hypothek - ein Auslaufmodell ? Zur langfristigen Immobilienfinanzierung dient die Hypothek als Sicherheit für unbebaute und bebaute Grundstücke.
Dieses Sicherheitsmittel zählt zu den Grundpfandrechten und wird im Grundbuch eingetragen.
Hypotheken sind verknüpft mit einer persönlichen Geldforderung gegen den Schuldner, somit ist es eine akzessorische Schuld. Falls die Forderung vom Schuldner nicht bezahlt werden kann, hat der Gläubiger das Recht durch Zwangsvollstreckung der Immobilie seine Forderung zu erhalten. Durch das Abbezahlen der Forderungssumme verkleinert sich auch gleichzeitig die Hypothekenschuld. Zu erwähnen ist noch, dass durch Tilgung der gesamten Forderung das Pfandrecht erloschen ist.
Im Gegensatz dazu, kann die Grundschuld weiterhin im Grundbuch stehen bleiben, auch wenn die Forderung getilgt worden ist. Somit kann der Eigentümer bei Bedarf einen neuen Kredit aufnehmen, denn die Sicherheit ist bereits im Grundbuch eingetragen und es entstehen auch keine zusätzlichen Notarkosten. Dieses Sicherheitsmittel ist nicht von einer Forderung abhängig und daher abstrakt. Bei Kauf von Immobilien verlangen die Banken von den Käufern heutzutage die Eintragung von diesem Sicherheitsmittel.
Es gibt zwei verschiedene Eintragungen im Grundbuch. Entweder als Buchhypothek, diese wird nur im Grundbuch eingetragen. Während bei der Briefhypothek zusätzlich zur Eintragung ins Grundbuch noch vom Grundbuchamt ein Hypothekenbrief ausgestellt. wird. |
Anmeldefrist auf Forderungen für Ex-Teldafax Kunden
Ehemalige Teldafax-Kunden sollten sich beeilen. Am 31. Januar läuft die Frist für die Anmeldung von Forderungen ab, wie auf der Internetseite des insolventen Unternehmens zu lesen ist. |
Versicherung für Familienpflege ist Pflicht
Wenn Arbeitnehmer künftig die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, brauchen sie auch eine Versicherung. Die BNP-Paribas-Tochter Cardif bietet einen Gruppentarif über das zuständige Bundesamt an. |
Ersatzkassen: Zusatzbeitrag jetzt abschaffen
Der Zusatzbeitrag schädige den Wettbewerb, meint Thomas Ballast, der Chef der Ersatzkassen. Deshalb sollte die Politik jetzt Schluss damit machen. |
Rauchmelder-Pflicht auch bei Versicherungen relevant
Ab August diesen Jahres müssen alle privaten Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Versicherungen machen Leistungszahlungen von der Rauchmelder-Pflicht abhängig. |
Versicherungsdeutsch in der Redaktion
Zitat aus einem Versicherungs-Newsletter: "Leben lohnt sich nicht." Wir sagen: Doch. |